Ihr Baugutachter Team für Düsseldorf und Umgebung

Armando Prieto-Colinas
Bausachverständiger und Baugutachter
Erftstraße 340670 Meerbusch
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation
- Diplom Ingenieur (Bauwesen)
- Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Frank Tekook
Bausachverständiger und Baugutachter
40210 Düsseldorf
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation
- Staatlich geprüfter Hochbautechniker
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
- Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
- Operator für Bauthermografie mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Axel Balster
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 02131 773 50 70Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Düsseldorf stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. Herr Armando Prieto-Colinas
- Herr Frank Tekook
- Herr Axel Balster
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Unsere Bausachverständige haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Dipl.-Ing. Armando Prieto-Colinas und Dipl.-Ing. (Architekt) Michael Müller können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in und um Düsseldorf, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Düsseldorf kommen bzw. sich hier nicht auskennen, ist ein ortskundiger Fachmann ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Bausachverstand. Ganz nah“ können Sie daher wörtlich nehmen!
Neben Düsseldorf betreuen unsere Bausachverständige Sie auch gerne in den unmittelbar umliegenden Städten und Gemeinden wie z.B.: Neuss, Meerbusch, Krefeld, Ratingen, Mettmann, Erkrath, Hilden, Dormagen, Langenfeld, Heiligenhaus, Velbert, Wuppertal etc.
Düsseldorf - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Düsseldorf ist die Landeshauptstadt und die zweitgrößte Stadt von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf liegt am Rhein, in der Mitte der Metropolregion und ist Sitz vieler börsennotierter Unternehmen.
Das Stadtgebiet von Düsseldorf besteht aus zehn Stadtbezirken, die in 49 Stadtteile unterteilt sind. Im Gegensatz zu anderen nordrhein-westfälischen Großstädten haben die Stadtbezirke in Düsseldorf keine eigenen Namen, sondern sind von 1 bis 10 durchnummeriert.
Die Stadt Düsseldorf grenzt an Duisburg, Ratingen, Mettmann, Erkrath, Hilden, Langenfeld (Rheinland), Monheim am Rhein (alle Kreis Mettmann) sowie im Westen an Dormagen, Neuss und Meerbusch (alle Rhein-Kreis Neuss).
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Marktplatz
40213 Düsseldorf
Bauamt:
Brinckmannstraße
40200 Düsseldorf
Tel: 0211
Grundbuchamt:
Amtsgericht Düsseldorf
Werdener Straße
40227 Düsseldorf